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MITTELRHEINISCHE GESELLSCHAFT FÜR GEBURTSHILFE UND GYNÄKOLOGIE

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Mitglieder der Gesellschaft

können approbierte Ärzte, sowie Wissenschaftler mit abgeschlossener Hochschulausbildung werden, die auf dem Gebiet der Geburtshilfe und Frauenheilkunde tätig sind.

Zur Aufnahme in die Gesellschaft ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.

Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe derzeit bei 20 Euro liegt.


Aufnahmeantrag | Satzung